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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzüge

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

5. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro- , Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

6. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

7. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzes berechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Das vereinbarte Entgelt einschließlich der Ansprüche des Möbelspediteurs gemäß Ziffer 2. ist, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.

10. Rücktritt und Kündigung

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder

  • die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt
  • oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

11. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist der Gerichtstand Bremerhaven. Für Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit anderen als Vollkaufleuten gilt § 30 ZPO.

12. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

13. Schlichtungsstelle Umzugsgut

Der beauftragte Möbelspediteur im Sinne von Ziff. 1 Abs. 1 ist verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle Umzug“ beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstraße 53,
65795 Hattersheim, www.schlichtungsstelle-umzug.de

Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

MF 0149/g

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